Wie viel Lärm ist am Arbeitsplatz erlaubt?

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Wie laut darf der Arbeitsplatz sein?

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet seine Mitarbeiter vor möglichen gesundheitlichen Gefahren bei ihrer Arbeit zu schützen. Einer dieser Aspekte ist, das Arbeitsumfeld so ruhig wie möglich zu halten. Die Schallabstrahlung muss auf ein Minimum reduziert werden. Vor allem in der Industrie sind Arbeitende häufig dem Lärm vieler Maschinen gleichzeitig ausgesetzt. Bestimmte Grenzwerte und gesetzliche Vorschriften für Lärmpegel am Arbeitsplatz in Deutschland hat jeder Arbeitgeber zu beachten. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

Gesetzliche Grundlagen:

Betreiber / Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Arbeitnehmer vor allen gesundheitlichen Gefahren, die mit der täglichen Arbeit einhergehen, zu schützen und sich für eine gesunde Arbeitsumgebung einzusetzen.

In Bezug auf Lärmschutz sind unter anderem die Arbeitsplatzgrenzwerte der DIN EN ISO 11690 Teil 1 einzuhalten. Hierfür gilt.

  1. Industrielle Arbeitsstätten: <80dB(A)
    •  85dB(A) dürfen keinesfalls überschritten werden –> ab hier ist Gehörschutz zu tragen!
  2. Büroarbeit: <55db(A)
  3. Tätigkeiten, die besondere Konzentration verlangen: <45dB(A)
 

Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und Messung liefern die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) und die „Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (ArbMedVV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Die Messung der Lärmbelastung erfolgt stets in unmittelbarer Nähe zum Ohr des Arbeitenden (z.B. mit einem Schalldosimeter).

Maschinenhersteller sind laut Maschinenrichtlinie (MRL) verpflichtet den Schalldruckpegel ihrer Anlage nach einem Messverfahren zu messen (z.B. EN ISO 3746) und in ihren Unterlagen anzugeben.

Erst ab einem Messwert von >85dB(A) muss der Hersteller den Schalldruckpegel Lpa und den Schalleistungspegel Lwa angeben.

Der Schalldruckpegel wird in der Regel von allen Seiten um eine Anlage mit je einem Abstand von einem Meter gemessen und daraus den Mittelwert berechnet.

2006/42/EG vom 9. Juni 2006, Ziff. 1.7.4.2.u, gültig ab 1. Januar 2010:

Arbeitsplatzbezogener Emissionspegel

Arbeitsplatzbezogener Emissionspegel Lpa

Erforderliche Angabe(n)

98/37/EG vom 22. Juni 1998

2006/42/EG vom 9. Juni 2006 (gültig ab 1.1.2010)

< 70 dB(A)

< 70 dB(A)

Lpa < 70 dB(A)

oder

Lpa = … dB(A)

71 – 85 dB(A)

71 – 80 dB(A)

Lpa = … dB(A)

> 85 dB(A)

> 80 dB(A)

Lpa = … dB(A)

und

Lwa = … dB(A) 1)

Tabelle 1: Schallemissionswerte nach EG-Maschinenrichtlinie.

 

In den arbeitsplatzbezogenen Emissionspegeln Lpa werden Fremdgeräusche und Raumeinfluss (Reflexionsanteile) nicht mit eingerechnet, enthalten sind aber anfällige Zuschläge für die Messgenauigkeit.

1) Lwa: Schallleistungspegel

Ist der Arbeitsplatz einer Maschine nicht direkt zugeordnet (z.B. im Falle einer Filter- und Absauganlage), handelt es sich bei der Messung um die Schallemission der Anlage selbst. Die Angabe kann nicht direkt zur Beurteilung der Lärmbelastung im Raum herangezogen werden.

Schallpegel Grundlagen:

Schallleistungspegel

 „Der Schallleistungspegel LW gibt im logarithmischen Maß die gesamte von einer Schallquelle abgestrahlte Schallleistung W an.

LW=10logW/W0  [dB]  

W0 ist definiert mit 10-12 W (oder 1 pW, Bezugsschallleistung). Falls sich die gesamte Schallleistung auf eine Fläche von 1m2 verteilt (z.B. Halbkugel mit Radius r = 0,4 m), ist der Schallleistungspegel und der Schalldruckpegel in diesem Abstand zahlenmäßig gleich groß. Wird der Schallleistungspegel in dB(A) angegeben, sind die beiden folgenden Schreibarten zulässig: LWA in dB oder LW in dB(A)“

Schallemissionsmessungen an Maschinen, Suvapro,Luzern

Die Praxis – zwei verschiedene Welten:

Der Maschinenhersteller kann nur seine eigene Maschine einzeln testen. In jedem Betrieb steht die Anlage in unterschiedlich großen Räumen und in Kombination mit anderen Maschinen. Der Anlagenbetreiber hat im Dienste des Gesundheitsschutzes daher all diese Gegebenheiten bei seinen Messungen zu berücksichtigen, um die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen zu schützen.

Dem Maschinenhersteller ist es demnach nicht möglich, und darum auch nicht von ihm gefordert, die Umgebungsbedingungen in seiner Schallpegelmessung zu berücksichtigen.

Maschinenhersteller: Lärm-Emission seiner einzelnen Anlage

Betreiber: Lärm-Immission auf den Arbeitnehmer

Fazit

Der vom Maschinenhersteller angegebene Schalldruckpegel, bezogen auf eine einzelne Anlage, kann in der Praxis bis zu 10 – 15 dB(A) höher als der vom Betreiber zu ermittelnde Schalldruckpegel am Arbeitsplatz liegen.

Der für den Betreiber relevante Schalldruckpegel wird immer aus den Vorschriften für den Gesundheitsschutz abgeleitet. Diese sehen vor, die Belastung am Arbeitsplatz in der Nähe des Ohrs des Werkers zu messen (z.B. Schalldosimeter).

Die Schalldruckpegel-Angabe des Maschinenherstellers kann daher nicht 1:1 zur Beurteilung einer Eignung der Anlage für den Arbeitsplatz herangezogen werden. Es gelten weitere Schallquellen im Raum zu identifizieren und die Gesamtheit zu betrachten. Schallmessungen in bestehenden Arbeitsstätten können daher immer nur Rückschluss auf die Lage vor Ort (verschiedene Lärmquellen, Raumeinflüsse usw.) geben und nie auf die einzelne Maschine.

Eine Messung der Lärm-Emission einer einzelnen Anlage in einer Arbeitsstätte ist technisch mit normalen Messinstrumenten nicht möglich, da die Einflussfaktoren der Umgebung nicht aus der Messung herausgenommen werden können. Diese Messungen stimmen daher naturgemäß nie mit den Angaben des Maschinenherstellers überein.

Wichtig: In einem Raum, in dem mehrere Maschinen betrieben werden, wird es umso lauter, je höher die Summe aller Schallleistungspegel ist. Mit Schallpegeln lässt sich allerdings nicht rechnen wie mit normalen Zahlen – hier besteht ein logarithmischer Zusammenhang.

Bsp.: Maschine 1: 80db(A) + Maschine 2: 80dB(A) = 83dB(A)

Hinweis: Ein Schallpegelanstieg von 10dB(A) wird als Verdopplung des Lärms wahrgenommen. Menschen nehmen niedrige Frequenzen als weniger störend wahr als hohe.

Die Maschinen sollten stets so angeordnet werden, dass die Schallabstrahlung nicht auf den Werker gerichtet ist. Schallschutzwände und spezielle Schallschutzdecken dämmen zusätzlich.

Quellen: BGHM – DGUV Information 209-023, Maschinenrichtlinie 2016/42/EG

7 Punkte zur Lautstärkenoptimierung Ihrer Absauganlage am Arbeitsplatz

  • Wählen Sie den Aufstellort der Filter- und Absauganlage mit einem Mindestabstand von 2m zum Bediener aus.
  • Falls möglich stellen Sie die Filter- und Absauganlage hinter anderen Anlagen, Maschinen oder Wänden auf.
  • Passen Sie die Saugleitung an Ihren tatsächlichen Bedarf an! Oft wirkt sich schon eine Reduzierung der Saugleistung um 10% positiv auf den Lautstärkepegel aus und spart überdies noch viel Energie.
  • Wählen Sie Ihre Erfassungselemente optimal aus: scharfe Kanten, hohe Strömungsgeschwindigkeiten sowie Verwirbelungen verursachen eine unangenehme Geräuschentwicklung und verschlechtern das Ergebnis der Absaugung enorm.
  • Führen Sie die Abluft über Rohre, Schläuche oder Schalldämpfer weg von Ihren Arbeitsplätzen. Dies reduziert den Lärmpegel enorm und mindert zusätzlich die Belastung Ihrer Kollegen durch aufgewirbelten Staub von Boden und Wänden.
  • Schalten Sie Ihre Filter- und Absauganlage in Pausenzeiten aus bzw. reduzieren Sie die Saugleistung, z.B. per Fußschalter, Fernbedienung, Anlagenprogrammierung etc. (Bei Pausenzeiten von weniger als fünf Minuten empfiehlt es sich die Saugleitung auf ein Minimum zu reduzieren, anstatt das Gebläse auszuschalten. Dies schont die Motoren der Gebläse.)
  • Lassen Sie sich vom TBH-Team beraten.
 
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