Explosionsschutz

Was ist ATEX?

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Was ist ATEX?

ATEX leitet sich vom französischen „ATmosphère EXplosible“ ab und umfasst die seit April 2016 gültige Produktrichtlinie 2014/34/EU und die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG der Europäischen Union im Bereich Explosionsschutz. Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdenden Bereichen eingesetzt werden, müssen in den EU-Mitgliedstaaten, die in der Richtlinie definierten Standards in nationales Recht umsetzen.

Die ATEX-Richtlinie dient dem Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder von Explosionen betroffen sein könnten. Grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen sind vom Hersteller unbedingt zu beachten und durch Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen. Die ATEX-Richtlinie gilt für explosionsgeschützte, elektrische und mechanische Geräte, Komponente und Schutzsysteme. Ausschließlich diese dürfen seit dem 1. Juli 2003 in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.

Wann besteht am Arbeitsplatz Explosionsgefahr?

Beim Umgang mit Stoffen, die mit Sauerstoff reagieren, besteht dann Explosionsgefahr, wenn dieser in einem Raumvolumen mit einem bestimmten Partialdruck oder als feinkörniger Staub in der Luft vorliegt. Befindet sich der Anteil brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze, handelt es sich um ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Bei brennbaren Stoffen kann durch Verteilung in der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Explosionsdreieck: Brennbarer Stoff, Sauerstoff und Zündquelle ergeben eine Explosion.  


Primärer Explosionsschutz: Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre

Sekundärer Explosionsschutz: Vermeiden wirksamer Zündquellen

Tertiärer Explosionsschutz: Konstruktiver Explosionsschutz


Eine Einteilung der Geräte, die in explosionsgefährdeten Zonen verwendet werden können, werden seit der Einführung der EN 60079-0:2009 in drei Gruppen eingeteilt.

Gruppe I

Gruppe II

Gruppe III

Schlagwettergefährdete Bergwerke – abhängig von explosivem Stoff – Gefährdungen nehmen von A bis C zu

Explosionsfähige Gase, die bei einigen Zündschutzarten (EX i, EX d, Ex n) in folgende Untergruppen unterteilt sind:
  • IIA
  • IIB
  • IIC
Stäube, werden unterteilt in
  • Faser IIIA
  • Nichtleitfähige Stäube IIIB
  • Leitfähige Stäube IIIC

Ex d = Druckfeste Kapselung Ex i = EigensicherheitEx n = abhängig von Art, Ex nA oder Ex nL bzw. Ex ic

Untergruppe A: Benzin, Diesel, Ethan Untergruppe B: Stadtgas, Ethylen, Schwefelwasserstoff

Untergruppe C: Wasserstoff, Schwefelkohlenstoff

Wie wird eine ATEX-Anlage kontrolliert?

Wenn eine Anlage nach ATEX 137 betrieben wird, ist sie nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von zugelassenen Überwachungsstellen zu kontrollieren. Dazu befähigte Personen verfügen über eine Berufsausbildung, Erfahrung und haben die Tätigkeit zuletzt zeitnah ausgeführt, um über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen. Geräte müssen die Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre vollständig verhindern oder die Auswirkung zumindest auf ein ausreichendes sicheres Maß vermindern. Die Prüfung erfolgt durch den TÜV Süd. Das CE-Zeichen ist bei Produkten angegeben, für die eine Fertigungsüberwachung durch eine benannte Stelle gefordert ist. Sie gilt für Geräte oder Systeme mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung durch eine benannte Stelle (elektrische Betriebsmittel 0, 20, 1, 21 inkl. Verbrennungsmotoren) und mechanische Betriebsmittel für die Zonen 0, 20. Geräte und Schutzsysteme, die unter die Richtlinie fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung, eine EG-Konformitätserklärung (Bestätigung der Erfüllung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen) und ein Verfahren zur Konformitätsbewertung. Nur in diesem Fall dürfen Produkte entgeltlich oder unentgeltlich auf dem EU-Markt verfügbar gemacht werden.

Absauganlagen für explosionsgeschützte Bereiche

TBH bietet auch Anlagen zum Absaugen aus explosionsgeschützten Bereichen (außer Bergbau) an. Die Geräte entsprechen der geltenden ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und der Norm DIN EN 1127-1:2007. Anlagen einer Kategorie dürfen nur für bestimmte Zonen eingesetzt werden, z. B. Geräte der Kategorie 2 sind nur für die Zone 1 (bei Gasen und Dämpfen) bzw. für Zone 21 (Stäube) zulässig. Um die korrekte Absaugung zu gewährleisten, sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Was wird abgesaugt?
  • Wieviel wird freigesetzt?
  • Kann die freigesetzte Menge reduziert werden?
  • Wie wird die kontaminierte Luft erfasst?
  • Gibt es vor Ort festgelegte ATEX-Zonen oder sonstige Bestimmungen?
  • Liegt eine Zündgefahrenanalyse vor und ist sie notwendig?
 
Aus diesen Erkenntnissen legt der Betreiber die ATEX-Zonen in seiner Produktion fest. Hierzu kann auch ein ATEX Beratungsdienstleister in Anspruch genommen werden. Dieser kann auch ein Explosionsschutzdokument erstellen. Nach der Bewertung der Gefahr durch die freigesetzten Stoffe und Einteilung der Zonen, kann die passende Absauganlage gewählt werden. Hierzu prüfen TBH Mitarbeiter die Prozessparameter (Staub- bzw. Gasmenge, Erfassung, benötigter Luftvolumenstrom, etc.) und die Zoneneinteilung des Kunden.

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