KMR-Stoffe im Betrieb: Umluft, Abluft & W3 – was gilt?

Absaugung von Lösungsmittel KMR Stoffe

Was gilt bei KMR-Stoffen im Betrieb?

KMR-Stoffe (auch CMR genannt) sind im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein Thema, bei dem Sie keine “Grauzonen” gebrauchen können. Denn sobald Stoffe als krebserzeugend, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind, steigen die Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Betrieb deutlich.

Dieser Beitrag dient als Orientierung für HSE-Beauftragte, Produktionsleitung und Technischen Einkauf.

1) KMR/CMR kurz erklärt: Wofür steht das?

KMR (CMR) steht für:

  • K: krebserzeugend (carcinogenic)
  • M: mutagen / erbgutverändernd (mutagenic)
  • R: reproduktionstoxisch / fruchtbarkeitsgefährdend (toxic to reproduction)

Wichtig für Ihre Praxis: Es geht nicht um “viel oder wenig”, sondern um eine stoff- und prozessbezogene Bewertung, die Sie als Betreiber sauber dokumentieren müssen.

2) Umluft oder Abluft? Die Grundlogik bei KMR

Grundsätzlich gilt: Wenn von Prozessemissionen keine besonderen Gefahren ausgehen, ist Rückluftbetrieb häufig möglich. Bei KMR-Stoffen legen Richtlinien und technische Regeln dem Betreiber jedoch grundsätzlich eine Abluftführung nahe bzw. auf.

Zusätzlich wird in den Unterlagen explizit genannt, dass abgesaugte Luft mit KMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B nicht in die Atemluft gelangen darf.

Praxis-Fazit: Für Ihre Entscheidung sind zwei Fragen zentral:

  1. Handelt es sich um partikelförmige oder gasförmige Emissionen?
  2. Ist bei Umluftbetrieb ein ausreichender Abscheidegrad nachgewiesen?

3) Partikelförmige KMR-Stoffe: Umluft nur mit bestätigtem Abscheidegrad (z. B. W3)

Für partikelförmige KMR-Stoffe gilt:

Umluftbetrieb nur mit W3-zugelassener Anlage – sonst Abluft.

Ergänzend wird beschrieben, wie der Nachweis in der Praxis gedacht ist:

  • Im Rückluftbetrieb muss der Abscheidegrad bei Inbetriebnahme durch den Betreiber über ein geprüftes Verfahren nachgewiesen werden.
  • Wenn der Nachweis nicht ausreichend ist, muss die gefilterte Luft nach außen abgeführt werden.
  • Alternativ kann eine baumustergeprüfte Absaug- und Filteranlage mit bestätigtem Abscheidegrad (z. B. nach DIN EN 60335-2-69 Anhang AA oder W3) eingesetzt werden.

4) Gasförmige KMR-Stoffe: Abluft oder Sensorik mit Alarm

Bei gasförmigen KMR-Stoffen gilt:
Abluftführung oder Überwachung der gefilterten Luft mit Mess-Sensorik und Signalisierung bei Grenzwertüberschreitung.

Wenn nicht ins Freie geführt werden kann, ist eine Überwachung der AGW am Ausblasstutzen durch den Betreiber erforderlich.

Wichtig: Gasförmige Stoffe erfordern andere Filterkonzepte als reine Partikel, u. a. die Adsorption gasförmiger Substanzen mit Aktivkohle-Granulat sowie Molekularsieb gegen gasförmige Schadstoffe.

5) Was bedeutet W3 – und warum ist das für KMR relevant?

TBH-Anlagen sind geprüft nach DIN ISO 21904 (W3) und das IFA bestätigt die Anlagen (u. a. in der IFA-Positivliste).

Wenn Sie KMR-Prozesse im Betrieb haben, ist W3 (bzw. ein bestätigter Abscheidegrad nach einschlägiger Norm) deshalb so relevant, weil es um den nachweisbaren Schutz beim Umluftbetrieb geht.

6) Checkliste für HSE & Produktion: So bringen Sie Struktur in die Bewertung

Damit Sie intern schneller zu einer belastbaren Entscheidung kommen, hilft diese Reihenfolge:

  1. Stoffe identifizieren & Einstufung prüfen (Sicherheitsdatenblatt, interne Gefahrstoffliste, KMR/CMR-Einstufung).
  2. Emissionstyp klären: partikelförmig oder gasförmig (oder beides).
  3. Betriebskonzept festlegen: Abluft vs. Umluft (falls Umluft: Nachweis/Normanforderungen berücksichtigen).
  4. Erfassung am Entstehungsort priorisieren (technische Schutzmaßnahmen folgen i. d. R. der Logik: vermeiden → absaugen → lüftungstechnische Maßnahmen → PSA).
  5. Nachweis & Betriebspflichten einplanen (z. B. Prüf-/Wartungslogik, Messkonzept).
  6. Dokumentation aktualisieren (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung).

7) Wie TBH unterstützt – ohne unnötige Komplexität

TBH beschreibt, dass Filter- und Absauganlagen über einen durch die IFA bestätigten, Abscheidegrad nach W3 verfügen und auch bei der Absaugung von KMR-Stoffen eingesetzt werden können. Zusätzlich werden Ausstattungsmerkmale genannt, die gerade bei sensiblen Prozessen relevant sind (z. B. HEPA H13-H14 Filter, Signalisierung am Display, Volumenstrommesser, Signalmodul, Schnittstelle mit Fehlerauswertung, Filterprinzipien wie Aktivkohle-Adsorption und Molekularsieb).

Hinweis:

Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Zusammenfassung und ersetzt keine standortspezifische Gefährdungsbeurteilung. Die konkrete Auslegung (Umluft/Abluft, Messkonzept, Filterkonfiguration) hängt immer von Stoff, Prozess und Rahmenbedingungen ab.

Möchten Sie Ihre Anwendung (partikelförmig/gasförmig, Umluft/Abluft, Nachweisanforderungen) strukturiert einordnen?
Senden Sie uns bitte kurz:

  • Stoff/Material + Sicherheitsdatenblatt (falls vorhanden)
  • Prozessbeschreibung (Quelle, Takt, Einhausung)
  • gewünschtes Betriebskonzept (Umluft/Abluft)
  • Zielwerte/Grenzwerte bzw. interne HSE-Vorgaben

Mehr Infos: Kontakt – TBH GmbH Filter- und Absauganlagen

Video dazu: https://youtube.com/shorts/j-SVoUBLn2c?si=01slkz99Ypg-eK-c