Laserreinigen im Arbeitsschutz: Studie, TRGS 528 und W3 richtig einordnen

Nahaufnahme eines Laser- oder Schweißprozesses: Die TBH TFS Serie ist W3 zertifiziert

Laserreinigen wirkt auf den ersten Blick wie ein sauberes Verfahren. Im Arbeitsschutz ist aber nicht entscheidend, wie sauber der Prozess aussieht, sondern welche Emissionen tatsächlich entstehen. Die zugrunde liegende Studie zeigt, dass beim Laserreinigen von Kohlenstoffstahl, Edelstahl und Beton relevante Aerosole entstehen können, darunter viele feine Partikel im submikronen Bereich. Gemessen wurde im Bereich von 0,006 bis 10 µm. Mit steigender Laserleistung nahm die Aerosolkonzentration zu. (ScienceDirect)

Für deutsche Betriebe ist das vor allem deshalb relevant, weil das Thema nicht nur die Laserstrahlung betrifft. Die DGUV-Fachbereich-AKTUELL FBHM-139 ordnet handgeführte Laser zum Reinigen und Entschichten ausdrücklich als Anwendung mit zwei zentralen Gefährdungen ein: Laserstrahlung und beim Bearbeitungsprozess entstehende Gefahrstoffe. Sie dient als Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung und bezieht sich ausschließlich auf handgeführte Lasereinrichtungen der Klasse 4. (DGUV Publikationen)

Was die Studie für den Arbeitsschutz zeigt

Die Studie stammt aus dem Kontext des nuklearen Rückbaus. Der konkrete Versuchsaufbau ist deshalb nicht 1:1 auf industrielle Arbeitsplätze übertragbar. Fachlich relevant ist aber die Kernaussage: Laserprozesse können erhebliche Mengen feiner Aerosole erzeugen, und deren Verhalten ist material- und prozessabhängig. Für den Arbeitsschutz ist das wichtig, weil gerade die feinen Partikel eine wirksame Erfassung direkt am Prozess erfordern. (ScienceDirect)

Genau daraus folgt die praktische Konsequenz: Wer Laserreinigen sicher betreiben will, sollte den Prozess immer als Kombination aus Strahlungs- und Gefahrstoffthema bewerten. Dazu gehören der Grundwerkstoff, der Oberflächenzustand, mögliche Beschichtungen, die Erfassung am Entstehungsort, die Filtration und die Luftführung im Arbeitsbereich. Die DGUV fordert dafür eine funktionsfähige, effiziente Absaugung. (DGUV Publikationen)

Welche Regeln in Deutschland näher liegen

Für handgeführte Laser der Klasse 4 zum Reinigen und Entschichten ist in Deutschland die DGUV FBHM-139 die naheliegende praktische Orientierung. Sie macht klar, dass Rauche und Dämpfe möglichst an der Entstehungsstelle erfasst werden sollen und dass Arbeiten nicht ohne Absaugung betrieben werden sollten. (DGUV Publikationen)

Warum TRGS 528 trotzdem wichtig ist

Die TRGS 528 ist in Deutschland die maßgebliche Technische Regel für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen. Ihr Anwendungsbereich nennt ausdrücklich Schweißen, thermisches Schneiden und Ausfugen, thermisches Spritzen, Löten, Flammrichten sowie additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern.

Auch wenn die TRGS 528 das Laserreinigen nicht ausdrücklich nennt, ist sie für die Einordnung sehr wichtig. Sie beschreibt die Schutzlogik bei metallischen Emissionen präzise: Gefahrstoffe sollen an ihren Entstehungs- oder Austrittsstellen erfasst werden, damit sie sich nicht im Atembereich ausbreiten. Außerdem macht die Regel deutlich, dass Lüftungsverfahren ohne Erfassungselemente in der Nähe der Quelle für Schweißer nicht als alleinige Schutzmaßnahme ausreichen. (BAuA)

Für Laserreinigungsprozesse ist das ein klarer Hinweis auf den Stand der Technik: Quellerfassung ist wichtiger als reine Raumverdünnung. Genau diese Schutzlogik wird durch die Studie zu feinen Aerosolen zusätzlich gestützt. (ScienceDirect)

Warum W3 in diesem Zusammenhang wichtig ist

W3 bezeichnet Schweißrauchabsauggeräte, die nach DIN EN ISO 21904-1 und -2 geprüft und entsprechend gekennzeichnet sind. Die DGUV erläutert dazu, dass W3 einen Abscheidegrad von mindestens 99 % bedeutet. Darüber hinaus stellt die Norm weitere Anforderungen an das Gerät. (DGUV Publikationen)

Für die Luftrückführung ist W3 besonders relevant. Die DGUV beschreibt, dass bei Schweißrauchen für die Luftrückführung neben der Prüfung nach DIN EN ISO 21904-1 und -2 zusätzlich die Anerkennung nach § 10 Abs. 2 GefStoffV sowie die Kennzeichnung mit W3 gefordert sind. Auch die TRGS 528 verweist bei entsprechenden Anwendungen auf besonders strenge Anforderungen. (DGUV Publikationen)

Für Laserreinigungsprozesse bedeutet das: W3 ist ein wichtiger Referenzbegriff. Die Studie zeigt, dass feine Partikel entstehen können. Entscheidend bleibt   allerdings immer die prozessbezogene Gefährdungsbeurteilung. (ScienceDirect)

Welche Absauganlage ist für Laserrauch geeignet?

Wir empfehlen für Laser- und Schweißanwendungen unsere TFS-Serie. Sie ist für Laserbeschriftung, Lasergravur und automatisierte Schweißprozesse ausgelegt. Je nach Ausführung stehen SafeLine Filter (F9), Partikelfilter H14 und optional Aktivkohle zur Verfügung. Auf Serienebene beschreiben wir die TFS-Serie als nach DIN ISO 21904 (W3) zertifizierte industrielle Filter- und Absauganlage. (TBH GmbH Filter- und Absauganlagen)

Welche Ausführung geeignet ist, hängt immer vom konkreten Prozess ab. Entscheidend sind unter anderem Material, Oberflächenzustand, Emissionsprofil, Luftvolumenstrom, Leitungslänge, Erfassung am Entstehungsort und die Frage, ob zusätzlich Dämpfe oder Gerüche berücksichtigt werden müssen. Gerade beim Laserreinigen ist diese prozessbezogene Auslegung wichtig, weil die Emissionen stark von Oberfläche, Beschichtung und Abtragsmechanismus abhängen. (TBH GmbH Filter- und Absauganlagen)

Fazit

Die Studie ist für den Arbeitsschutz deshalb wichtig, weil sie ein verbreitetes Missverständnis korrigiert: Laserreinigen ist nicht automatisch ein emissionsarmer oder unkritischer Prozess. Sie zeigt, dass feine Aerosole entstehen können und dass ihre Beherrschung technisch mitgedacht werden muss. Für die deutsche Praxis ist beim handgeführten Laserreinigen die DGUV FBHM-139 die nähere Orientierung. TRGS 528 und W3 bleiben für die Einordnung metallischer Emissionen, Quellerfassung und Luftrückführung dennoch hochrelevant. (DGUV Publikationen)

Wer Laserreinigungsprozesse sauber bewerten will, sollte deshalb nicht mit verkürzten Schlagworten arbeiten, sondern mit einer belastbaren Gefährdungsbeurteilung, einer wirksamen Erfassung am Entstehungsort und einer normativ sauberen Einordnung der Absaugtechnik. Genau dort trennt sich eine plausible Aussage von einem tragfähigen Arbeitsschutzkonzept. (DGUV Publikationen)

FAQ

Gilt die TRGS 528 direkt für das Laserreinigen?

Die TRGS 528 gilt für schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen. Laserreinigen ist dort nicht ausdrücklich als eigener Anwendungsfall aufgeführt. Für handgeführtes Reinigen und Entschichten mit Laserstrahlung ist die DGUV FBHM-139 die nähere praktische Orientierung. (BAuA)

Warum ist TRGS 528 trotzdem wichtig?

Weil sie die Schutzlogik bei metallischen Emissionen klar beschreibt. Sie fordert die Erfassung der Gefahrstoffe im Entstehungsbereich und macht deutlich, dass Lüftungsverfahren ohne Erfassungselemente in Quellnähe nicht als alleinige Schutzmaßnahme ausreichen. Für Laserreinigungsprozesse ist das ein deutlicher Hinweis auf den Stand der Technik. (BAuA)

Was bedeutet W3 genau?

W3 ist die Kennzeichnung für Schweißrauchabsauggeräte, die nach DIN EN ISO 21904-1 und -2 geprüft wurden. Laut DGUV bedeutet W3 einen Abscheidegrad von mindestens 99 %. (DGUV Publikationen)

Reicht beim Laserreinigen eine allgemeine Hallenlüftung?

Als alleinige Maßnahme ist das keine belastbare Strategie. Die DGUV fordert für das Reinigen und Entschichten mit handgeführten Klasse-4-Lasern eine funktionsfähige, effiziente Absaugung und die Erfassung möglichst nahe an der Entstehungsstelle. (DGUV Publikationen)

Welche Absauganlage ist dafür geeignet?

Wir empfehlen für Laser- und Schweißanwendungen unsere TFS-Serie, nach DIN ISO 21904 (W3) zertifiziert. Die Lösung für Laserbeschriftung, Lasergravur und automatisierte Schweißprozesse (TBH GmbH Filter- und Absauganlagen)

Ersetzt die Studie eine Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die Studie ist ein wichtiger fachlicher Hinweis auf die Relevanz feiner Aerosole beim Laserreinigen. Sie ersetzt aber weder die Gefährdungsbeurteilung noch die normative Einordnung eines konkreten Prozesses oder Geräts. (ScienceDirect)