Ein Aktivkohlefilter ist Ihr „Geruchs- und Gas-Schutzschild“ in der Absaugtechnik: Er bindet flüchtige organische Verbindungen (VOC) und unangenehme Gerüche, die in vielen Prozessen entstehen – zum Beispiel beim Löten, Kleben, Reinigen oder bei der Bearbeitung von Kunststoffen. Damit Ihre TBH-Absauganlage zuverlässig arbeitet, ist der rechtzeitige Wechsel des Aktivkohlefilters entscheidend.
Typische Anzeichen: Wann wird es Zeit?
Es gibt drei Klassiker, die in der Praxis besonders häufig auftreten:
- Unangenehmer Geruch am Arbeitsplatz trotz laufender Anlage
- Steigende Messwerte (z. B. bei internen oder externen Luftmessungen)
- Ein Jahr ist vergangen – auch ohne auffällige Symptome
Spätestens dann gilt: Aktivkohlefilter wechseln.
Wechselintervall: Nutzung entscheidet
Wie oft der Aktivkohlefilter getauscht werden sollte, hängt stark von der Anwendung ab – etwa von:
- Art und Konzentration der Schadstoffe
- Betriebszeiten und Auslastung
- Umgebungseinflüssen (Temperatur, Feuchtigkeit)
- Vorfilterzustand (Staubbelastung wirkt sich auf die Standzeit aus)
TBH empfiehlt mindestens einen Wechsel pro Jahr – in intensiven Anwendungen kann ein kürzerer Turnus sinnvoll sein.
Wichtig: Aktivkohlefilter wird nicht am Display angezeigt
In vielen Anlagen wird der Aktivkohlefilter nicht separat am Display überwacht. Das bedeutet: Der Wechsel muss im Wartungsplan aktiv mitgeführt und organisatorisch abgesichert werden – z. B. über Prüfintervalle, Wartungslisten oder interne QM-Vorgaben.
Sicherheit geht vor: Bei Gefahrstoffen nur mit PSA wechseln
Wenn Ihre Anlage Gefahrstoffe abscheidet, gilt:
Filterwechsel nur mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und gemäß internen Sicherheitsvorgaben (z. B. Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung).
Empfohlen ist ein Vorgehen nach dem Prinzip:
Prüfen – austauschen – sicher verpacken – fachgerecht entsorgen.
Entsorgung & Dokumentation: Bitte sauber lösen
Aktivkohlefilter können je nach Anwendung kontaminiert sein und müssen entsprechend behandelt werden.
Entsorgen Sie Filter ordnungsgemäß über Ihren Umweltbeauftragten bzw. die zuständige Stelle im Unternehmen – inklusive Dokumentation (z. B. Entsorgungsnachweis, internes Log, Wartungsprotokoll). Das schafft Sicherheit, Transparenz und Compliance.
Fazit
Ein frischer Aktivkohlefilter sorgt für zuverlässigen Schutz der Luftqualität, reduziert Gerüche und hilft, Messergebnisse stabil zu halten. Wer die Nutzung der Anlage berücksichtigt, den Filter im Wartungsplan fest verankert und beim Wechsel auf Arbeitsschutz und korrekte Entsorgung achtet, stellt sicher: Die Anlage läuft wieder optimal – und Ihre Mitarbeitenden arbeiten in sauberer Luft.
Unser Video zum Thema: https://youtube.com/shorts/IzSGeYTEowM
Wenn Sie Unterstützung bei Wartungsintervallen, Filterauswahl oder der optimalen Konfiguration Ihrer TBH-Absauganlage benötigen, hilft unser Team gerne weiter!
Kundenbereich Verteiler – TBH GmbH Filter- und Absauganlagen