Sie tragen Verantwortung für Ihre Patienten und Ihr Praxisteam.
Und wer schützt Sie vor Laserrauch?
Laserrauch-absaugung für medizinische und ästhetische Anwendungen
Bei medizinischen und ästhetischen Laserbehandlungen können Laserrauch, Aerosole, Partikel und gasförmige Stoffe entstehen. Dies betrifft beispielsweise ablative Laserbehandlungen sowie Anwendungen mit gepulsten Lasern im Nano- und Pikosekundenbereich. Die Zusammensetzung der Emissionen hängt unter anderem vom behandelten Gewebe, dem Verfahren und den eingesetzten Materialien ab. Bei der Bearbeitung biologischen Gewebes können auch potenziell infektiöse Bestandteile freigesetzt werden.
Die TBH Health Filter- und Absauganlagen dienen der lokalen Erfassung dieser Emissionen möglichst direkt am Entstehungsort. Ein patentierter InLine-Vorfilter reduziert Verunreinigungen im Absaugarm und entlastet die nachgeschalteten Hauptfilter. Mit Health Basic, Health Pro und Health Pro Silence stehen unterschiedliche Anlagen für gelegentliche, regelmäßige und geräuschsensible Anwendungen zur Verfügung.
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Mehr InformationenErfahrungen aus der dermatologischen Praxis
Dr. med. Helmut Hahn ist Dermatologe im Ruhestand und verfügt über langjährige Erfahrung in der medizinischen Laserbehandlung. Er war unter anderem am Haut- & Laserzentrum Berchtesgaden tätig und engagierte sich als Tagungspräsident des DDL-Kongresses.
Im Video berichtet er aus seiner dermatologischen Praxistätigkeit und erläutert, warum die lokale Absaugung von Laserrauch für ihn ein wichtiger Bestandteil geeigneter Schutzmaßnahmen war. Dabei geht er auch auf die Anforderungen des Arbeitsschutzes und die Verantwortung gegenüber dem Praxisteam ein.
Themen
Laserrauch und Aerosole bei medizinischen Behandlungen
Bei der laserbasierten Bearbeitung biologischen Gewebes können Partikel, Aerosole und gasförmige Zersetzungsprodukte freigesetzt werden. Welche Stoffe enthalten sind, hängt vom Behandlungsverfahren und den jeweiligen Bedingungen ab. Bei bestimmten Anwendungen können auch biologische Bestandteile wie Zellmaterial oder virale Nukleinsäuren nachgewiesen werden. Daraus lässt sich jedoch nicht unmittelbar auf die Infektiosität der Emissionen schließen.
Für die Beurteilung möglicher Gefährdungen sind die konkrete Behandlung, die Expositionsbedingungen und die geltenden Arbeitsschutz- und Hygieneanforderungen maßgeblich. Eine geeignete lokale Absaugung am Entstehungsort ist dabei eine technische Schutzmaßnahme, die durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss.
Bei der Laserbearbeitung biologischen Gewebes können Laserrauch, Aerosole, feine Partikel und gasförmige Stoffe freigesetzt werden. Die hohen Temperaturen im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Lasers führen nicht zwangsläufig dazu, dass sämtliche freigesetzten biologischen Bestandteile inaktiviert werden. Insbesondere bei der Behandlung von Warzen, Kondylomen und Papillomen können HPV-haltige Zellbestandteile in die entstehenden Aerosole gelangen.
Die BG ETEM weist in ihrer Fachinformation zum Betrieb medizinischer Laser darauf hin, dass dabei unter bestimmten Bedingungen auch intakte Viren oder Bestandteile ihres Erbguts freigesetzt werden können. Der Nachweis viralen Materials allein belegt jedoch noch keine Infektion durch Einatmen des Rauchs.
Welche gesundheitlichen Gefährdungen für das medizinische Personal bestehen, hängt unter anderem von den freigesetzten Stoffen, ihrer Konzentration und der Dauer der Exposition ab. Die möglichst direkte Erfassung des Laserrauchs am Entstehungsort ist daher eine wichtige technische Maßnahme zur Begrenzung der Exposition.
Quellen:
Bei der thermischen Bearbeitung von Gewebe, beispielsweise durch Laser oder elektrochirurgische Instrumente, entstehen Rauchgase, die ultrafeine Partikel, Zellbestandteile sowie gas- und dampfförmige Stoffe enthalten können. Dazu gehören je nach Verfahren auch potenziell gesundheitsschädliche chemische Verbindungen. Welche Stoffe tatsächlich freigesetzt werden, hängt unter anderem vom behandelten Gewebe, dem eingesetzten Verfahren und den Behandlungsbedingungen ab.
Beim Einatmen dieser Emissionen kann das medizinische Personal unterschiedlichen Stoffen ausgesetzt sein. Welche gesundheitlichen Gefährdungen daraus entstehen, hängt insbesondere von der Zusammensetzung, der Konzentration und der Dauer der Exposition ab.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben auch die mutagenen Eigenschaften chirurgischer Rauchgase untersucht. Eine häufig zitierte Studie von Hill et al. (2012) verwendete dazu einen Vergleich mit Zigarettenrauch. Dieser Vergleich beschreibt jedoch nicht unmittelbar die gesundheitliche Belastung des medizinischen Personals und lässt sich nicht pauschal auf jede Laserbehandlung übertragen.
Die möglichst direkte Erfassung chirurgischer Rauchgase am Entstehungsort ist deshalb eine wichtige technische Schutzmaßnahme zur Begrenzung der Exposition.
Quelle: Hill et al. (2012)
Eine allgemeine Raumlüftung und die lokale Absaugung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Während die Raumlüftung die Luft im Behandlungsraum austauscht, erfasst eine lokale Filter- und Absauganlage entstehende Emissionen möglichst unmittelbar an ihrer Quelle.
Bei rauchintensiven Laseranwendungen ist die Erfassung am Entstehungsort besonders relevant, da sich Rauchgase andernfalls zunächst im Behandlungsraum verteilen können.
Ob die vorhandene Raumlüftung ausreicht und welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Eine lokale Absaugung ersetzt nicht automatisch andere erforderliche Lüftungs- oder Hygienemaßnahmen.
Bei medizinischen Laserbehandlungen können neben den Gefährdungen durch die Laserstrahlung auch chirurgische Rauchgase entstehen. Als Praxisinhaber oder Arbeitgeber müssen Sie die möglichen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet mit ihrer Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis“ eine praxisorientierte Unterstützung. Sie behandelt ausdrücklich auch Laserbehandlungen und die damit verbundenen Gefährdungen durch Rauchgase.
Für die Begrenzung der Exposition sind technische Schutzmaßnahmen besonders wichtig. Dazu gehört die Prüfung einer geeigneten lokalen Erfassung der Rauchgase direkt am Entstehungsort.
Weiterführende Information: BGW – Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis, insbesondere Abschnitt 6.8 „Laserbehandlung“.
Quelle: BGW – Chirurgische Rauchgase
Bei medizinischen Laserbehandlungen sind unterschiedliche Arbeitsschutzanforderungen zu beachten. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten, hängt unter anderem vom Behandlungsverfahren und den entstehenden Gefährdungen ab.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen Gefährdungen für ihre Beschäftigten beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen.
Gefahrstoffverordnung und TRGS 525: Die TRGS 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ behandelt in Abschnitt 8.1 ausdrücklich chirurgische Rauchgase. Sie beschreibt mögliche Gefährdungen sowie Maßnahmen zur Begrenzung der Exposition. Dazu zählt die Prüfung einer lokalen Erfassung der Rauchgase am Entstehungsort.
Biostoffverordnung und TRBA 250: Soweit Tätigkeiten und mögliche biologische Gefährdungen in ihren Anwendungsbereich fallen, sind auch die entsprechenden Anforderungen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu berücksichtigen.
Berufsgenossenschaftliche Handlungshilfen: Die BGW unterstützt Arztpraxen bei der Gefährdungsbeurteilung und stellt Informationen zu chirurgischen Rauchgasen sowie geeigneten Schutzmaßnahmen bereit.
DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung und lufttechnische Maßnahmen: Die DGUV Regel 109-002 enthält allgemeine Anforderungen und Hinweise zur Auswahl, Auslegung und zum Betrieb von Absaug- und Lüftungsanlagen. Sie unterstützt damit auch die Bewertung geeigneter technischer Schutzmaßnahmen bei medizinischen Laseranwendungen. Sie ist keine speziell für medizinische Laserbehandlungen entwickelte Vorschrift, sondern ergänzt die anwendungsspezifischen Anforderungen, insbesondere aus der TRGS 525.
Die Auswahl einer geeigneten Absaugung ist damit Teil eines umfassenderen Arbeitsschutzkonzepts. Persönliche Schutzausrüstung und organisatorische Maßnahmen können ergänzend erforderlich sein.
Quelle: BAuA – TRGS 525 und DGUV Regel 109-002
Bei der Auswahl einer Filter- und Absauganlage sind insbesondere das Behandlungsverfahren, die entstehenden Emissionen, die tägliche Nutzungsdauer und die räumlichen Bedingungen entscheidend.
Wichtige Auswahlkriterien sind die Positionierung des Erfassungselements, die erforderliche Absaugleistung, eine geeignete Kombination aus Partikel- und gegebenenfalls Aktivkohlefiltration sowie die Reinigungs- und Wartungsmöglichkeiten.
Auch der Geräuschpegel kann im Behandlungsraum eine wichtige Rolle spielen.
TBH bietet mit Health Basic, Health Pro und Health Pro Silence unterschiedliche Anlagenkonzepte. Welche Ausführung und Filterkonfiguration geeignet sind, sollte anhand der konkreten Anwendung geprüft werden.
Beratung: Das TBH-Team unterstützt bei der Auswahl einer geeigneten Filter- und Absauganlage für den jeweiligen Behandlungsprozess.
Entscheidend ist, dass das Erfassungselement möglichst nah an der Entstehungsstelle des Laserrauchs positioniert wird, ohne den Behandlungsablauf zu beeinträchtigen. Die erforderliche Erfassungsleistung hängt unter anderem vom Verfahren, der Rauchentwicklung und der Luftführung ab.
Neben einer geeigneten Absaugleistung ist eine auf die Emissionen abgestimmte Filterausstattung wichtig. Partikelfilter scheiden luftgetragene Partikel ab, während Aktivkohlefilter zur Adsorption geeigneter gasförmiger Stoffe eingesetzt werden können.
Die Filter- und Absauganlage muss entsprechend der vorgesehenen Anwendung betrieben, überwacht und gewartet werden.
Bei medizinischen Laseranwendungen sollten Reinigung, Filterwechsel und Wartung der Filter- und Absauganlage in die bestehenden Praxisabläufe und das Hygienekonzept einbezogen werden.
Die TBH Health-Anlagen verfügen über einen austauschbaren InLine-Vorfilter direkt am Erfassungselement. Dieser scheidet Partikel frühzeitig ab und reduziert dadurch Verunreinigungen im Absaugarm sowie die Belastung der nachgeschalteten Hauptfilter.
Die erforderlichen Wechselintervalle unterscheiden sich zwischen InLine-Filter, Partikelfilter und Aktivkohlefilter. Maßgeblich sind die jeweiligen Herstellerangaben und die Einsatzbedingungen.
Für die praktische Umsetzung stehen Reinigungs- und Wartungshinweise sowie Anleitungen zu den Health-Anlagen zur Verfügung.
Aus der Forschung: HPV-assoziierte Erkrankungen bei medizinischem Personal
Können bei der Behandlung HPV-betroffenen Gewebes infektiöse Bestandteile über Laserrauch übertragen werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten wissenschaftliche Untersuchungen und Fallberichte.
Eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2013 beschreibt zwei Gynäkologen, die nach langjähriger beruflicher Exposition gegenüber Laserrauch an HPV-16-positiven Tumoren im Mund-Rachen-Raum erkrankten. Beide hatten über viele Jahre Laserablationen und elektrochirurgische Eingriffe durchgeführt.
Weitere Fallberichte dokumentieren HPV-assoziierte Larynxpapillomatosen bei medizinischem Personal, darunter eine gynäkologische OP-Pflegekraft, deren Erkrankung in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt wurde.
Wie sind diese Fälle einzuordnen?
Die Berichte zeigen, warum mögliche biologische Bestandteile chirurgischer Rauchgase im Arbeitsschutz ernst genommen werden müssen. Sie beweisen jedoch nicht, dass die jeweilige Erkrankung ausschließlich durch eingeatmeten Laserrauch verursacht wurde. Aus einzelnen Fällen lässt sich auch keine allgemeine Erkrankungswahrscheinlichkeit ableiten.
Für die Praxis bedeutet das: Die mögliche Exposition gehört in die Gefährdungsbeurteilung. Geeignete Schutzmaßnahmen, einschließlich der lokalen Erfassung von Rauchgasen, sind anwendungsbezogen festzulegen.
Studien: Hallmo und Naess (1991), Fallbeschreibung zur gynäkologischen OP-Pflegekraft (2003), Rioux et al. (2013).
Medizinische und ästhetische Anwendungen im Überblick
Dentale Aerosolabsaugung
Ergänzende lokale Erfassung von Aerosolen, die bei bestimmten zahnmedizinischen Behandlungen entstehen. Die externe Absaugung ersetzt nicht die intraorale Absaugung oder weitere Hygienemaßnahmen.
Entfernung dermatologischer Läsionen mit Laser
Lokale Erfassung von Laserrauch und Aerosolen bei der laserbasierten Entfernung von Hautveränderungen. Je nach Gewebe und Verfahren können unterschiedliche Emissionen entstehen.
Gynäkologische Laseranwendungen
Erfassung von Laserrauch und Aerosolen bei gynäkologischen Behandlungen, insbesondere bei Verfahren mit Gewebeabtragung. Die mögliche Exposition gegenüber biologischen Bestandteilen ist im Hygienekonzept zu berücksichtigen.
Health Filter- und Absauganlagen im Überblick
Nicht jede Anlage passt zu jedem Prozess.
Service und Verkauf
Kundenstimmen
Das Ziel war es, jegliches zurückbleibende Aerosol, das bei zahnärztlichen Eingriffen entsteht, an der Entstehungsstelle zu erfassen. Wir haben festgestellt, dass die Geräte auf verschiedenen Ebenen sehr effektiv sind - sie sind sehr leistungsstark, ohne jedoch übermäßigen Lärm zu erzeugen. Tatsächlich erzeugt ein Hochgeschwindigkeits-Handstück mehr Lärm als die TBH-Anlagen. Außerdem sind sie sehr einfach zu bedienen.
Ein weiterer Vorteil, den wir in den Kliniken beobachtet haben, war, dass die Anlage den Studenten geholfen hat, während den zahnärztlichen Eingriffen eine korrekte Körperhaltung beizubehalten, da die TBH-Absauganlage sie daran hindert, eine schlechte Körperhaltung einzunehmen. Patienten aller Altersgruppen stört die Anlage nicht und einige haben sogar angemerkt, dass sie sich dadurch sicherer fühlen. Die Zahnarzthelferinnen sind der Meinung, dass die Absauganlagen nicht nur den Studenten und Patienten Sicherheit bieten, sondern auch ihnen selbst, als erweiterte Mitglieder des zahnärztlichen Teams. Die Anlagen sind wartungsarm und lassen sich nach jedem Patienten leicht reinigen. Wöchentlich werden die Filter in der Anlage ausgetauscht, um eine maximale Effizienz zu gewährleisten.
Abschließend lässt sich sagen, dass wir mit den TBH-Absauganlagen sehr zufrieden sind und sie in der Zahnklinik sehr empfehlen.
Der Einsatz von TBH-Absauganlagen am Behandlungsplatz ist ein grundlegender Schritt in diese Richtung. Wir setzen die Anlagen erfolgreich in all unseren sieben Behandlungsräumen ein."

