Arbeits-sicherheit
Arbeitssicherheit ist die Minimierung potentieller Gefahren, die bei Ausführung einer beruflichen Tätigkeit auftreten können. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, definierte Regeln nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz einzuhalten.
Was hat Luftfiltration und Absaugen mit Arbeitssicherheit zu tun?
In der Produktion muss sichergestellt sein, dass entstehende Stäube, Späne, Rauch oder Dämpfe aus den jeweiligen Arbeitsprozessen nicht eingeatmet werden können. Beinhalten diese schädliche Partikel, besteht die Möglichkeit, dass sie sich langfristig auf der Lunge der Arbeitenden absetzen. Atemwegserkrankungen, Lungenschäden bis hin zu Krebs können die Folge sein. Um das zu vermeiden sind Arbeitsschutzregeln wie die TRBA100 5.1 (2), TRBA250 3.1.1, 4.2.3 und der DGUV-Regel 109-002 einzuhalten. Diese besagen, dass Absaugen luftgetragener Partikel den höchsten Schutz bietet.
Das Tragen von Schutzkleidung dient als Ergänzung, bietet allein aber keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitsschädlichen Partikeln in der Luft. Bereits Kleinstmengen, die eventuell nicht wahrgenommen werden, können langfristig zu Beeinträchtigungen führen. Da sich die Gefährlichkeit entstehender Partikel unterscheiden, sind die einzuhaltenden Arbeitsplatzgrenzwerte in der TRGS900 definiert. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören zum Arbeitsschutz und sind daher unbedingt einzuhalten.
Je nach Arbeitsprozess und welches Material wie lange bearbeitet wird, entstehen unterschiedliche Partikelkonzentrationen in Form von beispielsweise Staub und Rauch in der Luft. Die Partikel darin sind so klein, dass sie für Menschen unsichtbar sind. Dennoch schweben sie wie kleine Hausstaubflocken durch die Luft und konzentrieren sich in der Lunge, wenn sie eingeatmet werden.
Das Einhalten einfacher Sicherheitsmaßnahmen minimiert das Unfallrisiko bereits. Die Einhaltung von Sicherheitsmechanismen an industriellen Produktionsanlagen und das Tragen von Schutzkleidung, sowohl im industriellen als auch im medizinischen Bereich, sind aber nur der erste Schritt.


Eine Atemschutzmaske hält zwar je nach Ausfertigung viele Partikel zurück, beeinträchtigt aber oft die Sicht auf die Arbeitsfläche und erschwert die Atmung. Bei Arbeiten mit Dämpfen kann das Sichtfeld der Atemschutzmaske zusätzlich anlaufen. Das stellt ein weiteres Sicherheitsrisiko dar. Hinzu kommt, dass sich Mitarbeitende bei sauberer Luft besser konzentrieren können und somit Leichtigkeits- wie Bedienfehler vermieden werden, da das Gehirn mit genügend Sauerstoff versorgt ist.
Wichtig ist daher, sich über die Grenzwerte und Möglichkeiten zur Reduzierung des Gesundheitsrisikos der Mitarbeitenden zu informieren. Bei der Wahl der richtigen Absauganlage ist daher die Art und Menge der abzusaugenden Partikel entscheidend.
Diese sind direkt an der Entstehungsstelle aus der Luft zu ziehen und in geeigneten Filtern zu speichern. Je nach Partikelgröße und Partikelart kommen andere Filter zum Einsatz, damit die Teilchen aus der Luft weder einfach wie Wasser durch ein Sieb fließen, noch wie Steine das Sieb zu schnell verstopfen.
Lassen Sie sich daher individuell von einem Spezialisten beraten. Sie erklären Ihnen, wie die Filtertechnik genau funktioniert und was mit der abgesaugten Luft passiert. Die Prozessluft darf nicht nur aus dem Raum oder der Halle entzogen werden, denn dadurch würde der Sauerstoffgehalt in der Luft sinken, was zu vermeiden ist. Folglich ist wichtig zu klären, ob die gefilterte Luft wieder in den Raum oder die Halle zurückzuführen ist. Ein richtiger Filterwechsel und die korrekte Entsorgung der Filter sind ebenso entscheidend.
Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit einem unserer TBH-Absaugexperten.